Waffenankauf - Behörden

Durch die geänderte Waffenrechtslage und die ebenfalls angepassten Verordnungen zum Waffenrecht, kommt es in vermehrter Form dazu, dass bei den zuständigen Behörden Waffen durch Abgeben von Erbwaffen  oder im Falle des Verlusts der Erwerbsberechtigung anfallen.

Durch das relativ eng gestrickte Zeitfenster, haben die Eigentümer nicht viel Zeit, um die Waffen an einen Berechtigten zu veräußern, bevor diese vernichtet werden.

Durch das kurze Zeitfenster ist es oftmals nicht möglich, einen Käufer mit den vorausgesetzten Genehmigungen zu finden.

Aufgrund dieser Problematik kann häufig der Fall eintreten, dass vor allem der Eigentümer mit einem finanziellen Schaden bedacht wird, ohne es zu wollen.

Außerdem kann es dazu führen, dass somit ein Stück Kultur verloren geht, da diese Waffen möglicherweise einen kulturellen oder gar historischen Hintergrund besitzen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, den Kontakt zu der verantwortlichen Behörde aufzusuchen und Ihre Waffen vor Ort zu begutachten, um anschließend ein angemessenes Angebot erstellen zu können.

Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit und den daraus resultierenden Kontakten mit kommunalen Polizeibehörden, Regierungspräsidien und  Bundesbehörden, garantieren wir eine ordnungsgemäße Abwicklung. Hierzu können wir Ihnen gerne auch einige Referenzen nennen.

Wenn der Wunsch besteht, können wir Ihnen gerne jederzeit eine Kopie unserer Waffenhandelsgenehmigung zustellen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!